1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und der
ActiveLAN (nachfolgend „ActiveLAN“ genannt).

1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und ActiveLAN und gelten auf unbestimmte Zeit. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung der Wirksamkeit.

1.3 Wird ein Vertrag abgeschlossen und ActiveLAN akzeptiert die AGB des Kunden, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

1.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

2. Vertragsschluss

2.1 Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt ActiveLAN während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder die schriftliche Annahme der Offerte.

2.3 Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für ActiveLAN verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den damals gültigen Ansätzen von ActiveLAN.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben Produkte Eigentum von
ActiveLAN und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann ActiveLAN die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurücknehmen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse ausführen.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich unter Ausschluss der Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten ab Werk in Schweizer Währung.

3.3 ActiveLAN behält sich vor, die vereinbarten Preise zu erhöhen, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Preisaufschläge bei Zulieferanten, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transportkosten, stärkere Währungsschwankungen, etc. eintreten. Sofern es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt, gilt diese Bestimmung nur, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und demjenigen der Lieferung mehr als vier Monate liegen.

3.4 Bei Dienstleistungen erbringt ActiveLAN ihre Leistungen zu den im Vertrag vereinbarten Aufwandsansätzen bzw. Aufwandspauschalen. Haben die Parteien nichts vereinbart, gelten die zu diesem Zeitpunkt üblichen Aufwandsätze von ActiveLAN.

3.5 Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten von ActiveLAN werden zusätzlich verrechnet. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung des Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

3.6 Rechnungen von ActiveLAN für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbe-ziehungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.7 Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus. ActiveLAN behält sich das Recht vor 7% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten in Rechnung zu stellen.

3.8 Kommt der Kunde mit der Abnahme der Lieferung in Verzug wird der Gesamt- bzw. Restkaufpreis sofort fällig.

3.9 Die ActiveLAN ist berechtigt, die entsprechende Vorauszahlungen oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

  • Hardware Lieferung: 50% bei Bestellung, 50% bei Lieferung
  • Hardware und Dienstleistung: 40% bei Bestellung, 40% bei Lieferung, 20% bei Projektende

4. Warenlieferung / Werkvertragliche Leistungen

4.1 Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für ActiveLAN grundsätzlich freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung von ActiveLAN, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert ActiveLAN in der Regel in Absprache mit dem Kunden.

4.2 Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner von ActiveLAN, behördliche Massnahmen und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ActiveLAN unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

4.3 Der Versand von Produkten durch ActiveLAN erfolgt auf Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.

4.4 Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bei ActiveLAN anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

5. Rechte an Arbeitsresultaten

5.1 Das Eigentum an den physischen Arbeitsergebnissen geht mit Bezahlung des Honorars vollumfänglich auf den Kunden über.

5.2 Immaterialgüterrechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheberrechte, stehen beiden Vertragsparteien gemeinsam zu. Sie können diese Rechte unabhängig voneinander im gesetzlich zulässigen Rahmen ausüben.

6. Garantie

6.1 Die Garantiezeit für die von ActiveLAN gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum.

6.2 Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile ohne die Arbeitszeit.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel ActiveLAN umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von ActiveLAN.

6.4 Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jeder weitere Anspruch gegenüber ActiveLAN, insbesondere Schadenersatz, Wandelung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Von der Garantie nicht erfasst werden Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei ActiveLAN liegen.

7. Haftung für Schäden

7.1 ActiveLAN haftet für den von ihr oder von einem von ihr beauftragten Dritten verursachten Schaden aus dem Vertragsverhältnis, wenn ActiveLAN nicht beweist, dass weder sie noch beauftragte Dritte ein Verschulden trifft, wobei jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit wegbedungen ist. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für jede Art von indirektem Schaden, wie z.B. entgangenem Gewinn u.a. ActiveLAN haftet bis zur Höhe des Auftragswertes, maximal aber bis CHF 1’000’000.–. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für Personen- und Sachschäden. Im Weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen.

7.2 ActiveLAN erteilt über Einbau und Verwendung ihrer Produkte Auskunft nach bestem Wissen, übernimmt dafür aber keinerlei Haftung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Alle Rechtsbeziehungen mit ActiveLAN unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184ff. OR) sowie andere schweizerische
Gesetze und Verordnungen.

8.2 Gerichtsstand für alle Verfahren ist Bern. ActiveLAN Solutions GmbH hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem andern zuständigen Gericht zu belangen.

Version vom 1. Sept. 2012